Da man als Moslem mit Allahs Segen jeden Nichtgläubigen nach "Herzenslust" belügen und betrügen darf, ohne dafür mit einer "göttlichen Abmahnung" rechnen zu müssen, ist jedes Wort eines Moslems gegenüber einem Nichtmoslem "mit Vorsicht" zu genießen!
Wer sowas ernsthaft schreibt, der überlässt seine Tochter nicht einem Moslem. Außer er hasst das Kind und will es loswerden.
Sei mir nicht sauer, aber das ist nicht kosher. Und wenn ich mich recht entsinne hast du dargelegt, dass dieser syrische Flüchtling akzentfrei Deutsch spricht. Auch das ist praktisch unmöglich.
Münchhausen lässt grüßen.