Botschaft der Volksrepublik China / 10.11.2020
Tatsachen über Xinjiang
2. Bevölkerung
Seit alters her ist 
Xinjiang von vielen 
ethnischen Gruppen bevölkert, darunter 
Uiguren, Han, Kasachen, Mongolen, Hui, Kirgisen, Mandschu, Xibe, Tadschiken, Daur, Usbeken, Tataren und 
Russen. 
Im Laufe der Zeit ist die Zahl der in Xinjiang lebenden ethnischen Gruppen auf 
56 gestiegen. Die Uiguren, Han, Kasachen und Hui stellen jeweils eine Bevölkerung von über einer Million Menschen und die Kirgisen und Mongolen mehr als 100.000. Heute sind Menschen aller ethnischen Gruppen in Xinjiang sprichwörtlich wie die Kerne in einem Granatapfel vereint und gehören 
alle der 
chinesischen Nation an.
Akutelle Statistiken zeigen, dass von 2010 bis Ende 2018 die Zahl der Gesamtbevölkerung in Xinjiang von 21,81 Millionen auf 24,86 Millionen stieg, was einer Zunahme von 13,99 Prozent entspricht. Im gleichen Zeitraum stieg die Bevölkerung ethnischer Minderheiten von 12,98 Millionen um 22,14 Prozent auf 15,86 Millionen; die uigurische Bevölkerung stieg von 10,01 Millionen auf 12.71 Millionen, was einem Anstieg von 2,7 Millionen oder 25,04 Prozent entspricht; die Han-Bevölkerung stieg von 8,82 Millionen um 2 Prozent auf 9,06 Millionen. 
Die Zunahme der uigurischen Bevölkerung war nicht nur höher als die Zunahme der Bevölkerung des gesamten Autonomen Gebiets, sondern auch höher als die Zunahme anderer Minderheitenbevölkerung und deutlich höher als die Zunahme der Han-Bevölkerung. Blickt man bis 1978 zurück, hat sich die Bevölkerungszahl der Uiguren mehr als verdoppelt: Sie stieg von 
5,55 Millionen auf 
12,71 Millionen. Ein „Genozid" oder eine „ethnische Säuberung" an Uiguren, wie vielerorts behauptet wird, findet nicht statt. Die Zahlen belegen 
vielmehr das 
Gegenteil.  
Die Familienplanung wurde als grundlegende Staatspolitik in einem graduellen Prozess in ganz China umgesetzt. Dabei ging man landesweit zeitlich gestaffelt und nach dem gleichen Prinzip vor: „Landesinnere vor Grenzprovinzen, städtische vor ländlicher Bevölkerung, Han vor ethnischen Minderheiten". 
Das bedeutet im Fall von Xinjiang, dass die Familienplanungspolitik ab 1975 zuerst auf städtische Han-Bevölkerung und anschließend (seit 1981) auf die gesamte Han-Bevölkerung Anwendung findet. Und erst 17 Jahre später (1992) wurde die Familienplanungspolitik auf die Bevölkerung nationaler Minderheiten erweitert, wobei diese im Vergleich zur Han-Bevölkerung doppelt bevorzugt wurden: 
Ein Ehepaar 
nationaler Minderheiten durfte in der Stadt 
zwei und auf dem Land 
drei Kinder zur Welt bringen, während ein entsprechendes Han-Ehepaar jeweils nur 
ein Kind bzw. 
zwei Kinder haben durfte. 
Erst seit 
2017 gilt in Xinjiang eine Geburtenvorgabe (städtisches Ehepaar zwei Kinder, ländliches drei Kinder) für 
alle Einwohner gleichermaßen. Die Rechte und Interessen der ethnischen Minderheiten einschließlich der Uiguren sind im Prozess der Familienplanung gesetzlich geschützt.
Der 
Bevölkerungszuwachs der 
Uiguren und anderer 
ethnischer Minderheiten widerspricht auch Gerüchten über 
„Zwangssterilisation oder Zwangsabtreibung" bei ausgewählten Ethnien in Xinjiang. Tatsächlich ist es in Xinjiang 
gesetzlich verboten, eine Abtreibung während der späten Schwangerschaftsmonate, Zwangssterilisation oder erzwungene Schwangerschaftstests durchzuführen. Das gilt für 
alle Staatsbürger und Volksgruppen gleichermaßen. Ob und mit welchen Mitteln Menschen aller ethnischen Gruppen Verhütungsmittel anwenden, ist eine Frage des 
eigenen Willens, bei der sich 
niemand einmischen darf.
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