Konstituierung des BundestagesDas Grundgesetz sieht vor, dass sich das Parlament spätestens am 30. Tag nach der Wahl konstituiert, also bis einschließlich 25. März. Bis dahin bleibt der alte Bundestag im Amt, es gibt somit keine parlamentslose Zeit in Deutschland. Mit der Konstituierung des Bundestages beginnt dann die neue Wahlperiode und aus den gewählten Bewerberinnen und Bewerbern werden Abgeordnete.
Die erste Sitzung eröffnet der sogenannte Alterspräsident. Dieses dienstälteste Mitglied leitet die Sitzung, bis die Parlamentarier eine neue Bundestagspräsidentin oder einen neuen Bundestagspräsidenten gewählt haben. Zur Wahl schlägt traditionell die stärkste Fraktion einen Kandidaten vor, in diesem Fall also die Union.
Darüber hinaus wählen die Abgeordneten in der konstituierenden Sitzung die Stellvertreterinnen und Stellvertreter des Parlamentspräsidenten und geben sich eine Geschäftsordnung. Diese regelt unter anderem Redezeiten im Plenum sowie Rechte und Pflichten der Abgeordneten.
Koalitionsverhandlungen und KanzlerwahlNach den Sondierungsgesprächen starten die offiziellen Koalitionsverhandlungen, an deren Ende im Erfolgsfall ein gemeinsames Regierungsprogramm steht. Der Koalitionsvertrag enthält die wichtigsten Vorhaben der künftigen Regierung, er regelt die Details der politischen Zusammenarbeit und üblicherweise auch, wer Regierungschef werden soll und wer welchen Ministerposten erhält.
Wie lange es dauern darf, bis sich eine Koalition gebildet hat, schreibt das Grundgesetz nicht vor. Zwar endet die Amtszeit der Kabinettsmitglieder mit dem Zusammentritt des neuen Bundestages und sie erhalten noch am selben Tag vom Bundespräsidenten ihre Entlassungsurkunde.
Jedoch arbeitet die alte Regierung in der Regel trotzdem geschäftsführend so lange weiter, bis es Nachfolger gibt.