...
Welche Maßnahmen hat die EU gegen Russland ergriffen?
Gegen Einzelpersonen gerichtete und wirtschaftliche Sanktionen. Als Reaktion auf den beispiellosen und grundlosen militärischen Angriff Russlands auf die Ukraine und die rechtswidrige Annexion der ukrainischen Regionen Donezk, Luhansk, Saporischschja und Cherson hat die EU einige Sanktionspakete angenommen.
Diese Maßnahmen sollen die wirtschaftliche Basis Russlands schwächen, ihm den Zugang zu kritischen Technologien und Märkten versperren und somit seine Fähigkeit zur Kriegsführung erheblich einschränken.
In diesem Zusammenhang verhängte die EU auch Sanktionen gegen:
• Belarus als Reaktion auf seine Beteiligung an der Invasion in die Ukraine
• Iran im Zusammenhang mit dem Einsatz iranischer Drohnen im Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine
Erstes Sanktionspaket (23. Februar 2022)
• individuelle Sanktionen gegen Mitglieder der russischen Staatsduma, die für die Anerkennung der nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete der Regionen Donezk und Luhansk gestimmt haben
• Beschränkung der Wirtschaftsbeziehungen zu den nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Regionen Donezk und Luhansk
• Beschränkung des Zugangs Russlands zu den Kapital- und Finanzmärkten und den Kapital- und Finanzmarktdienstleistungen in der EU
Anerkennung der nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete der ukrainischen Regionen Donezk und Luhansk als unabhängige Gebietseinheiten durch Russland: EU verabschiedet ein Sanktionspaket (Pressemitteilung, 23. Februar 2022)
Zweites Sanktionspaket (25. Februar 2022)
• individuelle Sanktionen gegen u. a. Wladimir Putin, Sergej Lawrow und Mitglieder der russischen Staatsduma sowie des Nationalen Sicherheitsrats
• Wirtschaftssanktionen in den Sektoren Finanzen, Energie, Verkehr und Technologie
• Aussetzung der Visaerleichterungsbestimmungen für russische Diplomaten und andere russische Beamte und Geschäftsleute
Militärische Aggression Russlands gegen die Ukraine: EU verhängt Sanktionen gegen Präsident Putin und Außenminister Lawrow und verabschiedet weitreichende gegen Einzelpersonen gerichtete und wirtschaftliche Sanktionen (Pressemitteilung, 25. Februar 2022)
Drittes Sanktionspaket (28. Februar und 2. März 2022)
• Schließung des EU-Luftraums für alle russischen Flugzeuge
• Verbot von Transaktionen mit der russischen Zentralbank
• Ausschluss
sieben russischer Banken vom SWIFT-System
• Verbot der Bereitstellung auf Euro lautender Banknoten an Russland
•
Aussetzung der Sendetätigkeiten der staatseigenen Medien Russia Today und Sputnik in der EU
• individuelle Sanktionen gegen belarussische Staatsangehörige als Reaktion auf die Beteiligung von Belarus am militärischen Einmarsch Russlands
EU verabschiedet neues Maßnahmenpaket als Reaktion auf die militärische Aggression Russlands gegen die Ukraine (Pressemitteilung, 28. Februar 2022) Militärische Aggression Russlands gegen die Ukraine: Rat verhängt Sanktionen gegen 26 Personen und eine Organisation (Pressemitteilung, 28. Februar 2022)
EU verhängt Sanktionen gegen die Sendetätigkeiten der staatseigenen Medien RT/Russia Today und Sputnik in der EU (Pressemitteilung, 2. März 2022) Militärische Aggression Russlands gegen die Ukraine: EU schließt bestimmte russische Banken vom SWIFT-System aus und führt weitere Beschränkungen ein (Pressemitteilung, 2. März 2022)
Rolle von Belarus bei der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine: Rat verhängt Sanktionen gegen weitere 22 Personen und weitere Handelsbeschränkungen (Pressemitteilung, 2. März 2022)
Sanktionen gegen Belarus (9. März 2022)
• Ausschluss dreier belarussischer Banken vom SWIFT-System
• Verbot von Transaktionen mit der belarussischen Zentralbank
• Einschränkung der Kapitalzuflüsse aus Belarus in die EU
• Verbot der Bereitstellung auf Euro lautender Banknoten an Belarus
Militärische Aggression Russlands gegen die Ukraine: EU vereinbart neue sektorspezifische Maßnahmen gegen Belarus und Russland (Pressemitteilung, 9. März 2022)
Viertes Sanktionspaket (15. März 2022)
• individuelle Sanktionen u.a. gegen Roman Abramowitsch und German Chan
• Verbot aller Transaktionen mit bestimmten staatseigenen Unternehmen
• Verbot der Erbringung von Ratingdiensten für russische Personen oder Organisationen
• Verbot neuer Investitionen in den russischen Energiesektor
• Verbot der Ausfuhr von Luxusgütern nach Russland
• Verbot der Einfuhr von Eisen und Stahl aus Russland in die EU
Militärische Aggression Russlands gegen die Ukraine: Viertes EU-Paket mit Maßnahmen gegen bestimmte Sektoren und Personen (Pressemitteilung, 15. März 2022) Viertes Sanktionspaket: restriktive Maßnahmen gegen weitere 15 Personen und 9 Organisationen (Pressemitteilung, 15. März 2022)
Fünftes Sanktionspaket (8. April 2022)
• Einfuhrverbot für Kohle und andere feste fossile Brennstoffe aus Russland
• Schließung von EU-Häfen für alle russischen Schiffe
• Einreiseverbot in die EU für russische und belarussische Kraftverkehrsunternehmen
• Einfuhrverbot für Holz, Zement, Meeresfrüchte und alkoholische Getränke aus Russland
• Ausfuhrverbot für Flugturbinenkraftstoffe und andere Güter nach Russland
• eine Reihe gezielter wirtschaftlicher Maßnahmen
• Sanktionen gegen 217 Personen und 18 Organisationen
EU verabschiedet fünfte Runde von Sanktionen gegen Russland wegen seiner militärischen Aggression gegen die Ukraine (Pressemitteilung, 8. April 2022) EU erlässt restriktive Maßnahmen gegen weitere 217 Personen und 18 Organisationen (Pressemitteilung, 8. April 2022)
Sechstes Sanktionspaket (3. Juni 2022)
• Verbot der Einfuhr von Rohöl und raffinierten Erdölerzeugnissen aus Russland (mit wenigen Ausnahmen)
• SWIFT-Ausschluss weiterer drei russischer Banken und einer belarussischen Bank
•
Aussetzung der Sendetätigkeit von Rossiya RTR/RTR Planeta, Rossiya 24/Russland 24 und TV Centre International in der EU
• Sanktionen gegen 18 Organisationen und 65 Personen, einschließlich Personen, die für die Gräueltaten in Butscha und Mariupol verantwortlich sind
Aggression Russlands gegen die Ukraine: EU verabschiedet sechstes Sanktionspaket (Pressemitteilung, 3. Juni 2022)
Aggression Russlands gegen die Ukraine: EU verhängt Sanktionen gegen weitere 65 Personen und 18 Organisationen (Pressemitteilung, 3. Juni 2022)
Paket zur „Aufrechterhaltung und Anpassung“ (21. Juli 2022)
• Verbot der Einfuhr von Gold mit Ursprung in Russland
• Verstärkung der Ausfuhrkontrollen für Güter mit doppeltem Verwendungszweck
• Ausweitung des bestehenden Zugangsverbots zu Häfen auf Schleusen
• Präzisierung bestehender Maßnahmen, z.B. im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge, des Luftverkehrs und der Justiz
• Verhängung von Sanktionen gegen 54 Personen und 10 Organisationen, darunter der Bürgermeister von Moskau und Sberbank, ein wichtiges Finanzinstitut
Aggression Russlands gegen die Ukraine: EU verabschiedet Paket zur „Aufrechterhaltung und Anpassung“ (Pressemitteilung, 21. Juli 2022) Aggression Russlands gegen die Ukraine: EU verhängt Sanktionen gegen weitere 54 Personen und 10 Organisationen (Pressemitteilung, 22. Juli 2022)
Achtes Sanktionspaket (6. Oktober 2022)
• eine Preisobergrenze für die Beförderung von russischem Öl auf dem Seeweg in Drittländer
• eine Ergänzung der Liste der Gegenstände, die Beschränkungen unterliegen, weil sie zur militärischen und technologischen Stärkung Russlands beitragen können
• Verbot der Bereitstellung von Krypto-Wallets an russische Staatsangehörige
• Verbot des Handels mit Waffen, zivilen Feuerwaffen, Munition, Militärfahrzeugen und paramilitärischer Ausrüstung
• Einfuhrverbot auf Stahlerzeugnisse aus Russland
• Verbot der Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Architektur und Ingenieurwesen, IT-Beratung und Rechtsberatung für Russland
• Aufnahme in die Sanktionslisten von weiteren 30 Personen, die an der Organisation von rechtswidrigen Scheinreferenden beteiligt waren, und 7 Organisationen, die die Kriegshandlungen unterstützen, wie Kalaschnikow
Neues EU-Sanktionspaket gegen Russland wegen rechtswidriger Annexion der ukrainischen Regionen Donezk, Luhansk, Saporischschja und Cherson (Pressemitteilung, 6. Oktober 2022) EU erlässt restriktive Maßnahmen gegen weitere 30 Personen und 7 Organisationen (Pressemitteilung, 6. Oktober 2022) Sanktionen gegen Iran (20. Oktober 2022)
• Sanktionen gegen drei iranische Staatsangehörige und eine Organisation im Zusammenhang mit dem Einsatz iranischer Drohnen bei der russischen Aggression
Aussetzung der Visaerleichterungen
Der Rat hat einen Beschluss angenommen, mit dem das Visaerleichterungsabkommen zwischen der EU und Russland
vollständig ausgesetzt wird. Daher gelten nun die allgemeinen Bestimmungen des Visakodexes für die russischen Bürgerinnen und Bürger. Das bedeutet:
• höhere Gebühr für den Visumantrag (statt 35 € nun 80 €)
• Vorlage zusätzlicher Dokumente
• längere Bearbeitungszeiten für Visa
• strengere Vorschriften für die Erteilung von Mehrfachvisa
Dieser Beschluss ist am Tag seiner Annahme in Kraft getreten und gilt seit dem 12. September 2022. Rat beschließt vollständige Aussetzung der Visaerleichterungen für Russland (Pressemitteilung, 9.September 2022) Nichtanerkennung russischer Reisedokumente, die in der Ukraine und in Georgien ausgestellt wurden. Der Ratsvorsitz und das Europäische Parlament haben am 10. November 2022 eine vorläufige Einigung über einen Beschluss erzielt, wonach in der Ukraine und in Georgien ausgestellte russische Reisedokumente nicht anerkannt werden. Russische Reisedokumente, die in von Russland besetzten Regionen in der Ukraine oder in abtrünnigen Gebieten Georgiens oder für dort wohnende Personen ausgestellt werden, werden nicht als gültige Reisedokumente für die Erteilung eines Visums oder das Überschreiten der Grenzen des Schengen-Raums anerkannt.
Vorläufige Einigung zwischen Ratsvorsitz und Europäischem Parlament: In der Ukraine und Georgien ausgestellte russische Reisedokumente werden nicht anerkannt (Pressemitteilung, 10. November 2022)
...
[Links nur für registrierte Nutzer]