Das Ergenis ihrer Eidesbefolgerung siehst du im Jahr des Herrn 2025.
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Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hat nach dem mutmaßlichen Anschlag von München
Angaben zum Tatverdächtigen korrigiert. Der junge Afghane hatte demnach einen gültigen Aufenthaltstitel und eine Arbeitserlaubnis. »Damit war der Aufenthalt des Täters bis zum heutigen Tage nach gegenwärtigem Erkenntnisstand absolut rechtmäßig«, sagte Herrmann der Nachrichtenagentur dpa.
Das Kind ist gegen 20:30 Uhr in der Klinik verstorben.
Mein Beileid den Angehörigen.
https://www.tichyseinblick.de/meinun...-vor-der-wahl/
Es sind so einige Dinge merkwürdig. Ausreisepflichtige und Leute, die abgeschoben werden sollen und untertauchen, erhalten trotzdem auf ihr Konto die Sozialleistungen und können, wenn die Gefahr der Abschiebung vorüber ist, wieder ihre Wohnung betreten und in ihr leben, denn versiegelt wird sie nicht.
Kirchen können durch Kirchenrecht Asyl brechen und tun dies auch, nicht selten, um eine Frist, bis zu der eine Überstellung in ein anderes Land, in dem derjenige Asyl gestellt hat oder hätte stellen müssen, möglich ist, zu überschreiten. Diejenigen, die das zu verantworten haben, werden aus Staatsmitteln entlohnt (Pfarrer, Bischöfe, Diakone etc.)
Wird ein Asylverfahren durchlaufen und endet es mit der Ablehnung, gibt es entweder eine Kommission, die zugunsten des abgelehnten Asylbewerbers entscheidet oder aber der abgelehnte Asylbewerber erhält eine Duldung, was die Regel ist.
Geduldete Menschen können eingebürgert werden. Straffällig gewordene Asylbewerber können eingebürgert werden, sofern die Straftat nicht ein bestimmtes Maß überschreitet.
Die Regierung hat keine Abkommen mit den Ländern der Asylbewerber über Rücknahme geschlossen (außer ein paar für die Einwanderung unbedeutende Länder), obwohl in diese Länder Entwicklungshilfe gezahlt wird und es sich teilweise auch um Länder handelt, in denen Deutsche Urlaub machen.
Der Familiennachzug ist selbst für susudiär Schutzbedürftige möglich und seit neuestem sogar in der Größenordnung von Großfamilien (Tanten, Onkel, Eltern, Großeltern, Cousins und Cousinen). Dieser Schutzstatus erlischt auch nicht mit dem Ende der Gefahr, auch wenn er ursprünglich zeitlich befristet ist.
Asylbewerber, die in ihre Heimatländer reisen, verlieren nicht automatisch den Schutzstatus. Es reicht, wenn sie angeben, sie seien aus familiären Gründen, zum Zwecke einer Heirat, eines Krankenbesuchs, einer Hochzeit oder eines Geburtstages in ihr Heimatland gereist, damit sich diese Heimreise nicht negativ auf ihren Status auswirkt.
Dann gibt es natürlich noch viel mehr Merkwürdigkeiten im Zusammenhang mit dem Spurwechsel, dem Resettlement, der Einwanderung aus humanitären Gründen, der Einbürgerung und so weiter. Und natürlich auch in Bezug auf die Grenzkontrollen ohne wirkliche Zurückweisungen.