Zitat von
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Danke für diese Ausführung.
Ich empfehle allerdings, die "Separationsthematik" von einer ganz anderen Seite her zu betrachten - nämlich von der juristischen Seite aus. Genauer: von der verfassungsrechtlichen!
Hierbei stellt man dann ganz schnell fest, dass die ukrainische Verfassung überhaupt keine Separation territorialer Gebiete vorsieht! Wie im Übrigen es die deutsche Verfassung ebenfalls nicht vorsieht.
Wollten sich zum Beispiel Bayern und Sachsen von der Bundesrepublik Deutschland abspalten/loslösen, so stellte das einen eklatanten Verfassungsbruch dar. Ebenso wie jedewede, im Vorfelde solcher Bestrebungen abgehaltenen Volksbegehren, , Abstimmungen, Bürgerinitiativen etc.
Desgleichen gilt auch für die Ukraine und hier den Donbass. Selbst wenn 100 Prozent der dortigen Bevölkerung eine Abspaltung von der Ukraine wollten, wäre es de jure immer noch ein Verfassungsbruch.
Sowohl in Deutschland als auch in der Ukraine wären solche Bestrebungen zudem sogar auch strafbar...