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Thema: Richterwahl Bundesverfassungsgericht

  1. #91
    Balkan Spezialist Benutzerbild von navy
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    Standard AW: Richterwahl Bundesverfassungsgericht

    Zitat Zitat von kotzfisch Beitrag anzeigen
    Ich kann nicht aussprechen, was ich mit den erwähnten Personen gerne täte.
    in Deutschland, der EU, gehören Millionen entsorgt, so daneben sind die Gespinnerten Gestalen und unnütz, nicht lernfähig, also dümmer wie Tiere. Die gesamt Georg Soros: Zivile Gesellschaft, was mit der Ehefrau von Lars Klingsbeil anfängt und den Grünen Spinner Vereinen
    Die Selbstverwaltungsstrukturen, die die NATO im Kosovo wachsen ließ, kritisierte eine als [URL="https://balkaninfo.files.wordpress.com/2018/05/iep00011.pdf"]„Verschlusssache“ eingestufte Studie des Instituts für Europäische Politik (IEP) 2007[/URL] als „fest in der Hand der Organisierten Kriminalität“, die „weitgehende Kontrolle über den Regierungsapparat“

  2. #92
    Mitglied Benutzerbild von Buella
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    Standard AW: Richterwahl Bundesverfassungsgericht

    Zitat Zitat von Soraya Beitrag anzeigen
    Die CDU . Was ein eierloser Haufen. Jetzt schieben sie die angeblichen Plagiatsvorwürfe vor um die Linksextreme nicht zu wählen. Das mit den Abtreibungen im 9. Monat trauen sie sich nicht mal anzusprechen. Erbärmlich.
    Was für verlogene feige Stümper ...

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    Das ungeborene Leben ist in Deutschland durch eine Vielzahl an Schutzvorschriften geschützt.
    Diese Kurzinformation soll einen gedrungenen Überblick über den verfassungsrechtlichen, den strafrechtlichen und den zivilrechtlichen Schutz des ungeborenen Lebens geben.

    1. Verfassungsrecht

    In verfassungsrechtlicher Hinsicht wird der Embryo durch Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 2, Satz 1 des Grundgesetzes (GG) geschützt, vgl. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 13.07.2017 (BGBl. I S. 2347), abrufbar unter: [Links nur für registrierte Nutzer] (Letzter Abruf: 10.12.2018).

    Während der personale Schutzbereich des Art. 1 Abs. 1 GG die Würde des „Menschen“ erfasst, schützt Art. 2 Abs. 2, Satz 1 GG das menschliche „Leben“. Durch das Grundgesetz werden dem Staat nicht nur unmittelbare Eingriffe in das menschliche Leben untersagt, er wird zugleich verpflichtet, sich schützend und fördernd vor jedes menschliche Leben zu stellen. Dies umfasst auch das ungeborene Leben. Begründet liegt diese Schutzpflicht in der Würde des Menschen nach Art. 1 Abs. 1 GG, ihr der Gegenstand wird in Art. 2 Abs. 2, Satz 1 GG bestimmt.

    Die Schutzpflicht beginnt jedenfalls mit der Einnistung des befruchteten Eis in der Gebärmutter (sogenannteNidation), denn fortan handelt es sich um ein individuelles, genetisch einmaliges und nicht mehr teilbares Leben. Das Ungeborene wird im Wachstumsprozess nicht erst zum Menschen, sondern entwickelt sich als solcher weiter,
    vgl. Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 28.05.1993 – 2BvF 2/90, 2 BvF 4/92, 2 BvF 5/92, Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 1993, 1751 (1752).

    Das Bundesverfassungsgericht hat offengelassen, ob der verfassungsrechtliche Schutz des menschlichen Lebens bereits mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle beginnt. Vor dem
    Hintergrund des wissenschaftlichen Fortschritts, der eine extrakorporale Entwicklung menschlichen Lebens ohne eine Nidation ermöglicht hat, und der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts, dass jedes menschliche Leben schützenswert ist, gesteht ein großer Teil der Literatur dem ungeborenen Leben bereits ab diesem Zeitpunkt den Schutz der Verfassung zu, vgl. etwa Höfling, in: Sachs, Grundgesetz Kommentar, 6. Auflage 2011, Art. 1, Rn. 60, Art. 2, Rn. 145; Hillgruber, in: Epping/Hillgruber: Beck’scher Onlinekommentar Grundgesetz, 38. Edition, Stand: 15.08.2018, Art. 1, Rn 4.

    Das ungeborene Leben ist mithin bereits Träger von Grundrechten. Eine Verletzung seiner Menschenwürde aus Art. 1 Abs. 1 GG kann verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt werden, ein Eingriff in Art. 2 Abs. 2, Satz 1 GG unterliegt dem einfachen Gesetzesvorbehalt des Art. 2, Abs. 2,Satz 3 GG.


    ...

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    Terror, vornehmlich gegen unschuldige Zivilisten, ist Krieg.
    Krieg ist die schlimmste Form des Terrors, weil es vornehmlich unschuldige Zivilisten trifft, die einfach nur das Pech haben, dort zu leben.

  3. #93
    0000 Benutzerbild von Ruprecht
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    Standard AW: Richterwahl Bundesverfassungsgericht

    Das war heute so schäbig von der Union, anstatt offen schon im Vorfeld der SPD zu übermiteln das diese linksverpeilte Irre nicht geht, wird irgendwas mit Plagiaten aus dem Hut gezaubert.
    Ich weise vorsorglich darauf hin, dass auch meine Beiträge als Satire zu werten sind.

  4. #94
    Mitglied Benutzerbild von feige
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    Standard AW: Richterwahl Bundesverfassungsgericht

    Zitat Zitat von Buella Beitrag anzeigen
    Was für verlogene feige Stümper ...

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    Das ungeborene Leben ist in Deutschland durch eine Vielzahl an Schutzvorschriften geschützt.
    Diese Kurzinformation soll einen gedrungenen Überblick über den verfassungsrechtlichen, den strafrechtlichen und den zivilrechtlichen Schutz des ungeborenen Lebens geben.

    1. Verfassungsrecht

    In verfassungsrechtlicher Hinsicht wird der Embryo durch Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 2, Satz 1 des Grundgesetzes (GG) geschützt, vgl. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 13.07.2017 (BGBl. I S. 2347), abrufbar unter: [Links nur für registrierte Nutzer] (Letzter Abruf: 10.12.2018).

    Während der personale Schutzbereich des Art. 1 Abs. 1 GG die Würde des „Menschen“ erfasst, schützt Art. 2 Abs. 2, Satz 1 GG das menschliche „Leben“. Durch das Grundgesetz werden dem Staat nicht nur unmittelbare Eingriffe in das menschliche Leben untersagt, er wird zugleich verpflichtet, sich schützend und fördernd vor jedes menschliche Leben zu stellen. Dies umfasst auch das ungeborene Leben. Begründet liegt diese Schutzpflicht in der Würde des Menschen nach Art. 1 Abs. 1 GG, ihr der Gegenstand wird in Art. 2 Abs. 2, Satz 1 GG bestimmt.

    Die Schutzpflicht beginnt jedenfalls mit der Einnistung des befruchteten Eis in der Gebärmutter (sogenannteNidation), denn fortan handelt es sich um ein individuelles, genetisch einmaliges und nicht mehr teilbares Leben. Das Ungeborene wird im Wachstumsprozess nicht erst zum Menschen, sondern entwickelt sich als solcher weiter,
    vgl. Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 28.05.1993 – 2BvF 2/90, 2 BvF 4/92, 2 BvF 5/92, Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 1993, 1751 (1752).

    Das Bundesverfassungsgericht hat offengelassen, ob der verfassungsrechtliche Schutz des menschlichen Lebens bereits mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle beginnt. Vor dem
    Hintergrund des wissenschaftlichen Fortschritts, der eine extrakorporale Entwicklung menschlichen Lebens ohne eine Nidation ermöglicht hat, und der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts, dass jedes menschliche Leben schützenswert ist, gesteht ein großer Teil der Literatur dem ungeborenen Leben bereits ab diesem Zeitpunkt den Schutz der Verfassung zu, vgl. etwa Höfling, in: Sachs, Grundgesetz Kommentar, 6. Auflage 2011, Art. 1, Rn. 60, Art. 2, Rn. 145; Hillgruber, in: Epping/Hillgruber: Beck’scher Onlinekommentar Grundgesetz, 38. Edition, Stand: 15.08.2018, Art. 1, Rn 4.

    Das ungeborene Leben ist mithin bereits Träger von Grundrechten. Eine Verletzung seiner Menschenwürde aus Art. 1 Abs. 1 GG kann verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt werden, ein Eingriff in Art. 2 Abs. 2, Satz 1 GG unterliegt dem einfachen Gesetzesvorbehalt des Art. 2, Abs. 2,Satz 3 GG.


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    Genau an solchem Denken erkennt man, dass es gar kein Rechtssystem gibt. Oder je geben kann.

  5. #95
    0000 Benutzerbild von Ruprecht
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    Standard AW: Richterwahl Bundesverfassungsgericht

    Zitat Zitat von Bettmaen Beitrag anzeigen
    Was Brosius-Gersdorf zur Abtreibung bis wenige Sekunden vor der Geburt abgelassen hat, ist dermaßen menschenverachtend, dass es einem die Sprache verschlägt. [Links nur für registrierte Nutzer] Kann diese Frau lieben? Kennt sie Empathie? Was für eine hässliche Bratze!

    Wenn man ihren biologistischen Argumente zu Ende denkt, kann man nahezu jeder Menschengruppe das Lebensrecht entziehen, vor der Geburt und auch nach der Geburt. Ich fühle mich in finsterste Zeiten versetzt. Die Nazis waren ja auch der Auffassung, dass Behinderte, Juden, "Rheinlandbastarde" kein Lebensrecht hätten, da sie nur äußerlich Menschen seien, aber in Wirklichkeit lebensunwertes Leben.

    [Links nur für registrierte Nutzer]

    World Economic Forum und Agenda der Bevölkerungsreduktion - ick hör dir trapsen.

    Diese Frau gehört vor ein Tribunal, zusammen mit Lauterbach, Spahn, Merkel usw.
    Ich meine der vertrocknete Stecken sieht nicht so aus, es hieß aber mal man könnte auch zurückvögeln und dann abtreiben.
    Ich weise vorsorglich darauf hin, dass auch meine Beiträge als Satire zu werten sind.

  6. #96
    Mitglied Benutzerbild von Sheharazade
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    Standard AW: Richterwahl Bundesverfassungsgericht

    Zitat Zitat von navy Beitrag anzeigen
    Merz ist auch für Abtreibung im 9 Monat, bestätigt diese dubiose Plaigat Richtertn

    hier im Bundestag

    Als ich die Alte sah, war mir sofort klar, was für ne Psychopathin sie ist. Eiskalte Augen, empathieloses Geschwätz und menschenverachtend.

    Sie wäre in jeder Diktatur die perfekte Schreibtischtäterin

  7. #97
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    Standard AW: Richterwahl Bundesverfassungsgericht

    Zitat Zitat von Ruprecht Beitrag anzeigen
    Das war heute so schäbig von der Union, anstatt offen schon im Vorfeld der SPD zu übermiteln das diese linksverpeilte Irre nicht geht, wird irgendwas mit Plagiaten aus dem Hut gezaubert.
    Einem Aussenstehenden könnten bald eure Demokratendebatten über das letzte Versagen eurer Volksvertreter wie ein von euch akzeptiertes Monopoly vorkommen... Immer wieder. Vor, während und nach jeder "Wahl".

    Diese Demokratie hat euch fest im Griff.

  8. #98
    blaaa Benutzerbild von Zack1
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    Standard AW: Richterwahl Bundesverfassungsgericht

    Zitat Zitat von Staber Beitrag anzeigen
    Moin!
    Wenn nichts mehr hilft, dann kommt die Keule "Plagiatsvorwurf".


    ...........


    Deine Analyse ist flasch. Das Problem ist das die CDU /CSU unter Merz Abtreibungen bis kurz vor der Geburt (mittelfristig) vorantreibt, aber dem Namen nach
    eine "christlich - konservative" Politik vortäuscht.

    Offen zu sagen: "Scheiß auf die (deutschen) Bälger, weg mit dem Kroppzeug! 3 Stunden vor der Geburt sind kein Problem für UNS." kostet mehr
    Stimmen als wenn die CDU wie jetzt die Plagiatsvorwürfe vorschiebt.
    Geändert von Zack1 (12.07.2025 um 01:32 Uhr)
    Hermann der Cherusker wählt AfD

  9. #99
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    Standard AW: Richterwahl Bundesverfassungsgericht

    Zitat Zitat von Bettmaen Beitrag anzeigen
    Was Brosius-Gersdorf zur Abtreibung bis wenige Sekunden vor der Geburt abgelassen hat, ist dermaßen menschenverachtend, dass es einem die Sprache verschlägt. [Links nur für registrierte Nutzer] Kann diese Frau lieben? Kennt sie Empathie? Was für eine hässliche Bratze!

    Wenn man ihren biologistischen Argumente zu Ende denkt, kann man nahezu jeder Menschengruppe das Lebensrecht entziehen, vor der Geburt und auch nach der Geburt. Ich fühle mich in finsterste Zeiten versetzt. Die Nazis waren ja auch der Auffassung, dass Behinderte, Juden, "Rheinlandbastarde" kein Lebensrecht hätten, da sie nur äußerlich Menschen seien, aber in Wirklichkeit lebensunwertes Leben.

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    Diese Frau gehört vor ein Tribunal, zusammen mit Lauterbach, Spahn, Merkel usw.
    Das trifft es: die ist die perfekte Aushängepuppe für die satanischen Eliten.
    Undefeated Nak Muay/Kickboxer
    0W - 0L - 0D

  10. #100
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    Zitat Zitat von Sheharazade Beitrag anzeigen
    Als ich die Alte sah, war mir sofort klar, was für ne Psychopathin sie ist. Eiskalte Augen, empathieloses Geschwätz und menschenverachtend.

    Sie wäre in jeder Diktatur die perfekte Schreibtischtäterin
    man kann es denen im Gesicht und den Augen anshen, wenn die Nichts im Hirn haben, ausser Drogen und Impfung
    Die Selbstverwaltungsstrukturen, die die NATO im Kosovo wachsen ließ, kritisierte eine als [URL="https://balkaninfo.files.wordpress.com/2018/05/iep00011.pdf"]„Verschlusssache“ eingestufte Studie des Instituts für Europäische Politik (IEP) 2007[/URL] als „fest in der Hand der Organisierten Kriminalität“, die „weitgehende Kontrolle über den Regierungsapparat“

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