Die Selbstverwaltungsstrukturen, die die NATO im Kosovo wachsen ließ, kritisierte eine als [URL="https://balkaninfo.files.wordpress.com/2018/05/iep00011.pdf"]„Verschlusssache“ eingestufte Studie des Instituts für Europäische Politik (IEP) 2007[/URL] als „fest in der Hand der Organisierten Kriminalität“, die „weitgehende Kontrolle über den Regierungsapparat“
Was für verlogene feige Stümper ...
__________________________________________________ __________________________________________________ __________________________________________________ _________________
...
[Links nur für registrierte Nutzer]
Das ungeborene Leben ist in Deutschland durch eine Vielzahl an Schutzvorschriften geschützt.
Diese Kurzinformation soll einen gedrungenen Überblick über den verfassungsrechtlichen, den strafrechtlichen und den zivilrechtlichen Schutz des ungeborenen Lebens geben.
1. Verfassungsrecht
In verfassungsrechtlicher Hinsicht wird der Embryo durch Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 2, Satz 1 des Grundgesetzes (GG) geschützt, vgl. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 13.07.2017 (BGBl. I S. 2347), abrufbar unter: [Links nur für registrierte Nutzer] (Letzter Abruf: 10.12.2018).
Während der personale Schutzbereich des Art. 1 Abs. 1 GG die Würde des „Menschen“ erfasst, schützt Art. 2 Abs. 2, Satz 1 GG das menschliche „Leben“. Durch das Grundgesetz werden dem Staat nicht nur unmittelbare Eingriffe in das menschliche Leben untersagt, er wird zugleich verpflichtet, sich schützend und fördernd vor jedes menschliche Leben zu stellen. Dies umfasst auch das ungeborene Leben. Begründet liegt diese Schutzpflicht in der Würde des Menschen nach Art. 1 Abs. 1 GG, ihr der Gegenstand wird in Art. 2 Abs. 2, Satz 1 GG bestimmt.
Die Schutzpflicht beginnt jedenfalls mit der Einnistung des befruchteten Eis in der Gebärmutter (sogenannteNidation), denn fortan handelt es sich um ein individuelles, genetisch einmaliges und nicht mehr teilbares Leben. Das Ungeborene wird im Wachstumsprozess nicht erst zum Menschen, sondern entwickelt sich als solcher weiter,
vgl. Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 28.05.1993 – 2BvF 2/90, 2 BvF 4/92, 2 BvF 5/92, Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 1993, 1751 (1752).
Das Bundesverfassungsgericht hat offengelassen, ob der verfassungsrechtliche Schutz des menschlichen Lebens bereits mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle beginnt. Vor dem
Hintergrund des wissenschaftlichen Fortschritts, der eine extrakorporale Entwicklung menschlichen Lebens ohne eine Nidation ermöglicht hat, und der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts, dass jedes menschliche Leben schützenswert ist, gesteht ein großer Teil der Literatur dem ungeborenen Leben bereits ab diesem Zeitpunkt den Schutz der Verfassung zu, vgl. etwa Höfling, in: Sachs, Grundgesetz Kommentar, 6. Auflage 2011, Art. 1, Rn. 60, Art. 2, Rn. 145; Hillgruber, in: Epping/Hillgruber: Beck’scher Onlinekommentar Grundgesetz, 38. Edition, Stand: 15.08.2018, Art. 1, Rn 4.
Das ungeborene Leben ist mithin bereits Träger von Grundrechten. Eine Verletzung seiner Menschenwürde aus Art. 1 Abs. 1 GG kann verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt werden, ein Eingriff in Art. 2 Abs. 2, Satz 1 GG unterliegt dem einfachen Gesetzesvorbehalt des Art. 2, Abs. 2,Satz 3 GG.
...
[Links nur für registrierte Nutzer]
Terror, vornehmlich gegen unschuldige Zivilisten, ist Krieg.
Krieg ist die schlimmste Form des Terrors, weil es vornehmlich unschuldige Zivilisten trifft, die einfach nur das Pech haben, dort zu leben.
Das war heute so schäbig von der Union, anstatt offen schon im Vorfeld der SPD zu übermiteln das diese linksverpeilte Irre nicht geht, wird irgendwas mit Plagiaten aus dem Hut gezaubert.
Ich weise vorsorglich darauf hin, dass auch meine Beiträge als Satire zu werten sind.
...........
Deine Analyse ist flasch. Das Problem ist das die CDU /CSU unter Merz Abtreibungen bis kurz vor der Geburt (mittelfristig) vorantreibt, aber dem Namen nach
eine "christlich - konservative" Politik vortäuscht.
Offen zu sagen: "Scheiß auf die (deutschen) Bälger, weg mit dem Kroppzeug! 3 Stunden vor der Geburt sind kein Problem für UNS." kostet mehr
Stimmen als wenn die CDU wie jetzt die Plagiatsvorwürfe vorschiebt.
Geändert von Zack1 (12.07.2025 um 01:32 Uhr)
Hermann der Cherusker wählt AfD
Die Selbstverwaltungsstrukturen, die die NATO im Kosovo wachsen ließ, kritisierte eine als [URL="https://balkaninfo.files.wordpress.com/2018/05/iep00011.pdf"]„Verschlusssache“ eingestufte Studie des Instituts für Europäische Politik (IEP) 2007[/URL] als „fest in der Hand der Organisierten Kriminalität“, die „weitgehende Kontrolle über den Regierungsapparat“
Aktive Benutzer in diesem Thema: 3 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 3)
Du hast keine Berechtigung, um die Liste der Namen zu sehen.