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Thema: Richterwahl Bundesverfassungsgericht

  1. #51
    Mitglied Benutzerbild von Soraya
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    Standard AW: Richterwahl Bundesverfassungsgericht

    Das Desaster hat einen Namen: Spahn!

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    Ein Katastrophen-Tag für unsere Volksvertretung!Und man muss es einmal in dieser Ausführlichkeit so sagen:
    Die Wahl von drei Juristen ans oberste deutsche Gericht ist heute zum Skandal geworden. Eine monströse Peinlichkeit für Parlament, Verfassungsgericht und Land. Ein Brachial-Schaden für diese Koalition. Eine unterirdische Demontage einer Juristin. Ein einmaliger Vorgang in der Geschichte unseres Parlaments.
    Und dieser Skandal, um die abgesetzte Wahl der Verfassungsrichter, der Skandal um den Umgang der Union mit der SPD-Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf, trägt zwei Namen: den des Kanzlers Friedrich Merz und vor allem den von Jens Spahn, seinem Unions-Fraktionschef.Denn: Spahn hätte das alles für Merz richten müssen. Spahn hätte erkennen müssen, dass seine Fraktion die SPD-Kandidatin für das oberste Gericht NICHT mehrheitlich wählen wird. Nun kleben Großspuren des Skandals auch an Merz.
    Spahn hätte Merz, die eigene Fraktion und vor allem auch den Koalitionspartner vor diesem Schaden bewahren müssen. Spahn hat das über Wochen verschlafen oder unterschätzt oder laufen lassen.
    Jens Spahn, einer der härtesten Hunde und besten Selbstvermarkter im Politik-Betrieb, hat versagt:ER hat seinen Job nicht gemacht. ER hat den Mann, den er im Bundestag den Rücken freihalten MUSS, mit vollem Karacho vor die Pumpe rennen lassen.







    Aber fast noch schlimmer als sein Versagen bei der Arbeit (kann ja jedem mal passieren) ist seine Feigheit. Denn feige war, was sich an diesem Freitagmorgen abgespielt hat:
    ▶︎ Spahn hat sich hinter einem windigen, kaum geprüften Plagiatsvorwurf gegen die Richter-Kandidatin der SPD versteckt.
    Als klar wurde, dass selbst Einzelgespräche mit Abgeordneten, die die SPD-Kandidatin nicht wählen wollen, nicht fruchten, als klar wurde, dass sich viele Abweichler NICHT bei IHM gemeldet haben, da versteckt sich Spahn hinter der Plagiats-Hecke. Und dann kommt auch noch der Kronzeuge, der Plagiats-Jäger, und sagt: Von Plagiat habe er nie gesprochen. Und schwupp: Weg war die Hecke! Dahinter ein ertappter Jens Spahn. Und ein düpierter Kanzler.







    Für diese Koalition, für das Machtgefüge, das ein Fraktionschef eigentlich austarieren muss, ist das Debakel eine Katastrophe. Brutal für Merz: Die SPD hat nun allen Grund für blutige Rache. Sie kann jetzt noch höhere Preise für alles einfordern, was sie eigentlich nicht will, was aber im Koalitionsvertrag vereinbart ist. Von Rente bis Bürgergeld bis Investitionen – die SPD kann fordern, blocken, heimzahlen. Sie kann Merz dank Spahn am Ring durch die Manege führen.
    Nur eines, heißt es aus der SPD-Führung, könne die SPD nicht mehr: mit Jens Spahn vertrauensvoll zusammenarbeiten.
    Und so muss sich Friedrich Merz fragen, ob er sich auf Spahn noch verlassen kann und will, ob der das Vertrauen der Fraktion hat – und ob er, der Kanzler, diesen Jens Spahn der SPD noch zumuten kann.









    Merz war auch aus den eigenen Reihen gewarnt worden, den Macht-Mann Spahn zum Fraktionschef zu machen. Er tat es trotzdem. Obwohl Spahn wegen der Masken-Beschaffung als Gesundheitsminister in Corona-Zeiten massiv unter Druck steht. Spahn ist seit Wochen im Selbstverteidigungs-Modus.
    Und nun ist offensichtlich, dass Merz sich geirrt hat, dass Spahn nicht beides kann: sich um sich und um die Fraktion kümmern. Sich UND dem Kanzler den Rücken freihalten.
    Das Wahl-Desaster heute ist weit schlimmer, als eine Million Sinnlos- oder Zu-teuer-Masken.
    Und dann ist da noch und vor allem die Top-Juristin Frauke Brosius-Gersdorf, die nichts anderes wollte, als im Richteramt über unsere Verfassung zu wachen. Egal, wie man inhaltlich zu ihr steht, und unabhängig davon, dass sie sich selbstverständlich inhaltlicher Kritik stellen muss: Dieser Umgang mit ihr ist schlicht schäbig und der deutschen Politik unwürdig.
    Der Schaden für Merz, Schwarz-Rot und Spahn ist das eine. Der Schaden für unser Land, etwas ganz anderes:
    ▶︎ Friedrich Merz und die Union müssen sich fragen lassen, was und wen sie uns weiter zumuten wollen. Denn so ein Skandal-Theater wie heute hat unser Land noch nicht gesehen. Das darf nicht ohne Konsequenzen bleiben.
    Nein, Kanzler, das haben WIR nicht verdient!

  2. #52
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    Standard AW: Richterwahl Bundesverfassungsgericht

    Julia Köckner

    Die Entscheidung, die Wahl der Richter zum Bundesverfassungsgericht heute nicht durchzuführen, liegt bei den Fraktionen - der Bundestag bleibt in der Verantwortung, diese Aufgabe zu erfüllen. Die Wahl kann im Bundestag in der nächsten regulären Sitzung erneut angesetzt werden. Bis dahin sollten die Fraktionen beraten, mit welchem Vorschlag sie in diese Wahl gehen möchten. Sollte es einen neuen Vorschlag geben soll, muss der Wahlausschuss zusammentreten und neu beraten. Ich appelliere an alle Fraktionen, diesen Tag heute zum Innehalten zu nutzen. Die Diskussionen müssen in Klarheit, aber auch in der gebotenen öffentlichen Zurückhaltung geführt werden. Der Deutsche Bundestag muss hier handlungsfähig bleiben und zu einer Entscheidung kommen. Die Wahl von Richterinnen + Richtern des Bundesverfassungsgerichts ist eine seiner zentralen Aufgaben. Diese Verantwortung sollten wir annehmen + ausfüllen. Es zeugt nicht von Stärke, wenn ein Parlament diese Aufgabe aus der Hand geben würde.


  3. #53
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    Standard AW: Richterwahl Bundesverfassungsgericht

    Zitat Zitat von Soraya Beitrag anzeigen
    Das Desaster hat einen Namen: Spahn!

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    Einfach nur noch peinlich! Die Frau ist gefährlich dumm und auch noch eine Betrügerin, wie Sussane Baer vor Jahren, die Gender Dumm Tussi, von Georg Soros. Deshalb hat die Frau auch nie als Anwältin gearbeitet, weil ihre Juristische Ausbildung, gefakt ist, wie bei Heiko Maas, Nanyx Faeser, Katharina Baerley, die auch nur grosse Klappe haben

    Plenarsaal des Bundestages

    Plenarsaal des Bunde
    Plaigait, Juristin ist sie, eine Betrügerin

    Union und SPD scheitern an der Richterwahl
    Die schwarz-rote Koalition kann sich vorerst nicht auf die Wahl der drei Richterkandidaten für das Bundesverfassungsgericht verständigen. Nun wurden die Abstimmungen von der Tagesordnung genommen.
    11.07.2025, 11.25 Uhr

    Die letzte Bundestagssitzung vor der parlamentarischen Sommerpause endet für die schwarz-rote Koalition mit einem Fiasko.


    Union und SPD können sich nicht auf die Wahl der von der SPD vorgeschlagenen Juristin Frauke Brosius-Gersdorf für einen der vakanten Richterposten am Bundesverfassungsgericht einigen.

    Nun haben die Fraktionen der Regierungsparteien vereinbart, die geplanten Neubesetzungen für das höchste Gericht von der heutigen Tagesordnung zu nehmen. Das teilte die stellvertretende Bundestagspräsidentin Josephine Ortleb nach einer mehr als einstündigen Sitzungsunterbrechung mit. Ein entsprechender Antrag von Union und SPD zur Änderung der Tagesordnung fand kurz darauf eine Mehrheit.

    Laut ursprünglicher Agenda sollten Brosius-Gersdorf, der von der Union unterstützte Kandidat Günter Spinner und die von der SPD nominierte Ann-Katrin Kaufhold nacheinander und in separaten Abstimmungen vom Bundestag gewählt werden. Bei der geheimen Wahl ist eine Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen notwendig. Dafür sind Union und SPD auf Stimmen auch aus anderen Fraktionen angewiesen.
    Streit schwelt seit Tagen

    Bereits am Morgen hatte sich abgezeichnet, dass Brosius-Gersdorf die Zweidrittelmehrheit wegen teils erheblichem Widerstand aus der Union verfehlen könnte. Die Union drängte die SPD, die Wahl von Brosius-Gersdorf von der Tagesordnung nehmen zu lassen. Andernfalls werde sich die Union bei der Wahl enthalten – Brosius-Gersdorf wäre dann mit großer Wahrscheinlichkeit durchgefallen.

    Die SPD beharrte dagegen weiter auf der Wahl Brosius-Gersdorfs. Kurz vor der ersten Abstimmung (über die Ernennung Spinners) wurde die Plenarsitzung auf Wunsch der SPD-Fraktion für eine Fraktionssitzung unterbrochen. Dort fiel dann nach SPIEGEL-Informationen die Entscheidung, alle drei Abstimmungen von der Tagesordnung nehmen zu lassen. Die Koalition erkauft sich damit Zeit, um den festgefahrenen Konflikt zu lösen.

    Innerhalb der Union gibt es bereits seit Tagen teils massive Vorbehalte gegen die an der Universität Potsdam lehrende Juristin. Sie wird von konservativen Abgeordneten aus der Unionsfraktion und von rechts außen wegen ihrer Positionen etwa zum Lebensschutz und zur Menschenwürde mit Blick auf das Abtreibungsrecht mitunter als »linke Aktivistin« kritisiert. (Mehr darüber, ob die Kritik berechtigt ist, lesen Sie hier.


    Union bringt Gutachten eines »Plagiatsjägers« ins Spiel


    Darüber hinaus wird innerhalb der Union ein seit Donnerstag kursierendes Gutachten des österreichischen »Plagiatsjägers« Stefan Weber ins Feld geführt, das Zweifel an Brosius-Gersdorfs fachlicher Eignung für das hohe Richteramt wecke.

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    Schlimmste Bananenrepbuli, schimmer wie ein Mafia Land, ohne Justiz



    so wählt nicht einmal die Mafia, aber dank Merz und dem Abzocker, Lars Klingsbeil ist Alles möglich



    Parlament
    Abgesetzt: Wahl einer Richterstelle am Bun*desverfassungsgericht
    Die Kopfbedeckung eines Richters des Bundesverfassungsgerichts liegt auf einem Tisch.

    Der Bundestag stimmt über einen Wahlvorschlag zur Besetzung einer Richterstelle am Bundesverfassungsgericht ab. (© picture alliance / photothek | Ute Grabowsky)

    Der Bundestag hat die für Freitag, 11. Juli 2025, vorgesehene Abstimmung ohne Aussprache über einen Wahlvorschlag des Wahlausschusses für die Richter des Bundesverfassungsgerichts (21/782) abgesetzt. Demnach sollte Prof. Dr. Günter Spinner als Nachfolger für den Richter des Bundesverfassungsgerichts im Ersten Senat Dr. Josef Christ vorgeschlagen werden.

    Die Entscheidung, die Wahl der Richter zum Bundesverfassungsgericht nicht durchzuführen, liege bei den Fraktionen, kommentierte Bundestagspräsidentin Julia Klöckner die Absetzung der beiden Tagesordnungspunkte am Rande des Plenargeschehens. Der Bundestag bleibe dennoch in der Verantwortung, zu einer Wahlentscheidung zu kommen. Klöckner hoffe, dass unmittelbar nach der sitzungsfreien Zeit ab September eine tragfähige Entscheidung gefällt werde.

    Sollte es einen neuen Vorschlag geben, müsse der Wahlausschuss zusammentreten und darüber neu beraten. Die Diskussion darüber müsse in großer Klarheit, aber auch in der gebotenen öffentlichen Zurückhaltung geführt werden. „Der Deutsche Bundestag muss hier handlungsfähig bleiben und zu einer eigenen Entscheidung kommen“, sagte die Bundestagspräsidentin, denn die Wahl von Richterinnen und Richtern des Bundesverfassungsgerichts sei eine seiner zentralen Aufgaben.
    Grundgesetz und Bundesverfassungsgerichtsgesetz

    Die Wahl zur Besetzung einer Richterstelle am Bundesverfassungsgericht ist geheim. Zum Richter ist gewählt, wer eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen, mindestens die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Bundestages, also mindestens 316 Stimmen, auf sich vereinigt.

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    die zweiter dubiose Frau, SPD, Grünen Lächerlichkeits Ausbildung, ohne Anwalttätigkeit


    Ann-Katrin Kaufhold

    Ann-Katrin Kaufhold (* 1976) ist eine deutsche Rechtswissenschaftlerin und Professorin an der Ludwig-Maximilians-Universität München.
    Leben

    Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Passau, Universität Toulouse I und Freiburg im Breisgau ab 1995, das sie 2001 mit dem Ersten Staatsexamen abschloss, wurde sie 2005 an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg bei Andreas Voßkuhle mit einer Arbeit zur Lehrfreiheit promoviert.

    Anschließend absolvierte sie das Rechtsreferendariat mit dem Zweiten Staatsexamen 2006 am Kammergericht Berlin und war von 2006 bis 2009 Referentin im Bundesministerium der Justiz.

    Von 2010 bis 2012 war sie Postdoktorandin des DFG-Graduiertenkollegs Verfassung jenseits des Staates an der Humboldt-Universität zu Berlin und von 2012 bis 2014 wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Staatswissenschaft und Rechtsphilosophie, Abt. 1 (Andreas Voßkuhle). Nach der Habilitation 2015 an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg mit der Venia Legendi für die Fächer Öffentliches Recht und Rechtstheorie vertrat sie den Lehrstuhl von Christoph Möllers an der Humboldt-Universität zu Berlin.

    2016 wurde Kaufhold auf den Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität München berufen und lehnte zugleich Rufe an die Universität Trier sowie die Universität Bayreuth ab.
    ...............

    Kaufhold wurde 2025 von der SPD-Bundestagsfraktion für die Wahl eines Nachfolgers von Ulrich Maidowski als Richter des Bundesverfassungsgerichts vorgeschlagen.[2]

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    Frauke Brosius-Gersdorf als zweite Susanne Baer?

    11.7.2025 13:01

    Über das korrupte Bundesverfassungsgericht und wie es korrupt gemacht wird. [Links nur für registrierte Nutzer]


    Geisteskranke Gender Frauen Voraus, die keinerlei Ausbildung haben

    Auch Jura-Professoren sind da ganz schlimm. Große Klappe, aber die Rechtskunde meistens lächerlich. Ich kann mich noch erinnern, dass mich Jura-Studenten mal um Hilfe baten, weil ihr Professor partout keine Akteneinsicht in die Prüfungsbewertungen gewähren wollte, obwohl sie einen Rechtsanspruch darauf haben. Was er aber nicht kapieren konnte. Der Brüller: Das Fach war Staatskunde. Der Anspruch auf Akteneinsicht ist Staatskunde. Da weiß man gleich, dass der sich in seinem Fach auf Laienniveau bewegt.

    Viele Juristen sagten mir auch, dass man an der Uni nur theoretischen Quatsch und Jura frühestens im Referendariat an den Gerichten oder in der Berufspraxis lernt.

    Ich hatte ja neulich gefragt, warum der Datenschutzbeauftragte von Hessen, Alexander Roßnagel, nicht weiß, was ein Zeuge ist. Dass eine Bankkontenabfrage keine Zeugenaussage sein kann. Wissen die nicht.

    ........................................

    Auch Jura-Professoren sind da ganz schlimm. Große Klappe, aber die Rechtskunde meistens lächerlich. Ich kann mich noch erinnern, dass mich Jura-Studenten mal um Hilfe baten, weil ihr Professor partout keine Akteneinsicht in die Prüfungsbewertungen gewähren wollte, obwohl sie einen Rechtsanspruch darauf haben. Was er aber nicht kapieren konnte. Der Brüller: Das Fach war Staatskunde. Der Anspruch auf Akteneinsicht ist Staatskunde. Da weiß man gleich, dass der sich in seinem Fach auf Laienniveau bewegt.

    Viele Juristen sagten mir auch, dass man an der Uni nur theoretischen Quatsch und Jura frühestens im Referendariat an den Gerichten oder in der Berufspraxis lernt.

    Ich hatte ja neulich gefragt, warum der Datenschutzbeauftragte von Hessen, Alexander Roßnagel, nicht weiß, was ein Zeuge ist. Dass eine Bankkontenabfrage keine Zeugenaussage sein kann. Wissen die nicht.

    Die Rechtskunde von deutschen Jura-Professoren ist meist katastrophal schlecht, ungefähr so schlecht wie die Sachkunde deutscher Informatikprofessoren.

    Zu meiner Zeit ging an der Uni der Spruch „Wer es kann, tut es. Wer es nicht kann, lehrt es.“

    Während jeder andere Beamte eine Beamtenlaufbahn einschlagen und eine mehrjährige Beamtenausbildung machen müssen, müssen Professoren einfach gar nichts können, nichts nachweisen, nichts leisten.


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    siehe 19 falsche Urteile, rund um die Coronazeit, weil das Ignoranten Parteibuch Klientel Mafia Leute nur noch sind



    Alles abgeschrieben in Betrugsabsicht, diese Professorin, die von Nichts eine Ahnung hat, keinen Beruf gelernt hat, wie Susanne Baer

    Die Dissertation der Verfassungsrichterkandidatin Frauke Brosius-Gersdorf
    10.7.2025 16:50

    Gemeinsame Textpassagen und vollkommen identische Zitierungen inkl. der Wordings in ihrer Doktorarbeit (jeweils linke Spalte der Screenshots) und der ungefähr zeitlich verfassten Habilitationsschrift ihres Mannes (jeweils rechte Spalte der Screenshots).

    Interessante Spielart „Family #Collusion“, wie schon bei #CBS-Präsidentin #Karlshaus und ihrem Mann.

    Ich hätte das meiner damaligen Freundin an der Uni, die auch zeitgleich zum ähnlichen Thema schrieb, jedenfalls nicht erlaubt.





    Geht auch gut los:[Links nur für registrierte Nutzer]
    Geändert von navy (11.07.2025 um 14:53 Uhr)
    Die Selbstverwaltungsstrukturen, die die NATO im Kosovo wachsen ließ, kritisierte eine als [URL="https://balkaninfo.files.wordpress.com/2018/05/iep00011.pdf"]„Verschlusssache“ eingestufte Studie des Instituts für Europäische Politik (IEP) 2007[/URL] als „fest in der Hand der Organisierten Kriminalität“, die „weitgehende Kontrolle über den Regierungsapparat“

  4. #54
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    Standard AW: Richterwahl Bundesverfassungsgericht

    Zitat Zitat von Soraya Beitrag anzeigen
    Die CDU . Was ein eierloser Haufen. Jetzt schieben sie die angeblichen Plagiatsvorwürfe vor um die Linksextreme nicht zu wählen. Das mit den Abtreibungen im 9. Monat trauen sie sich nicht mal anzusprechen. Erbärmlich.
    Unterschreib´ich so!!
    Einst Anführer einer Moped-Gang!

  5. #55
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    Standard AW: Richterwahl Bundesverfassungsgericht

    Zitat Zitat von HerrMayer Beitrag anzeigen
    Genau.

    Ab dem 3. Monat hat sich aus dem kleinen „Zellhaufen“ auch ein Mensch entwickelt. Spätestens ab dem 2. Trimester ist Schluss. Es sei denn es herrscht Lebensgefahr für Frau Mama.
    Oder es gibt schwerste Behinderungen beim Kind die dessen Lebensfähigkeit nach der Geburt verhindern !

  6. #56
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    Standard AW: Richterwahl Bundesverfassungsgericht

    Zitat Zitat von Mäcki Beitrag anzeigen
    Hast den Nagel auf den Kopf getroffen, so ist es......
    Danke für die zustimmung !

    So müsste jeder normal denkende zur Empathie fähige Mensch entscheiden !

  7. #57
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    Standard AW: Richterwahl Bundesverfassungsgericht

    Ich dachte immer, Merz sei integer und glaubwürdig - und habe ihn gewählt.


    Was ich jetzt so mitbekomme, genau das Gegenteil - sollte sich schämen, dieser Provinzler aus dem Sauerland - den Karl so verarschen
    Einst Anführer einer Moped-Gang!

  8. #58
    Mitglied Benutzerbild von HerrMayer
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    Standard AW: Richterwahl Bundesverfassungsgericht

    Zitat Zitat von Rabauke076 Beitrag anzeigen
    Oder es gibt schwerste Behinderungen beim Kind die dessen Lebensfähigkeit nach der Geburt verhindern !
    Dann muss man es aber auch nicht vorab töten!

    Ausserdem waren diese Tests auch schon mal falsch!



  9. #59
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    Standard AW: Richterwahl Bundesverfassungsgericht

    Zitat Zitat von HerrMayer Beitrag anzeigen
    Dann muss man es aber auch nicht vorab töten!

    Ausserdem waren diese Tests auch schon mal falsch!

    Mittlerweile sind die Tests sehr weit ausgereift und auch die Bildgebung beim Ultraschall hat sich enorm verbessert , da ist nichts mehr mit Schwarz Weiß !

  10. #60
    Mitglied Benutzerbild von HerrMayer
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    Standard AW: Richterwahl Bundesverfassungsgericht

    Zitat Zitat von Rabauke076 Beitrag anzeigen
    Mittlerweile sind die Tests sehr weit ausgereift und auch die Bildgebung beim Ultraschall hat sich enorm verbessert , da ist nichts mehr mit Schwarz Weiß !
    Das wäre aber immer noch kein Grund für die vorab Tötung. Erstens sind diese Fälle selten und zweitens überleben diese Babys ohnehin meist nicht. Drittens können Fehler immer passieren.

    Habe von einigen Fälle gelesen. Baby war dann doch gesund. Daher Vorsicht!



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