Für das Besondere Kirchgeld müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: Die Eheleute sind gemeinsam steuerlich veranlagt und liegen über der Einkommensteuergrenze von 40.000 Euro bzw. 50.000 Euro (ab 2025).
Das besondere Kirchgeld müssen nur Ehegatten zahlen, die zusammen veranlagt werden. Bei der Einzelveranlagung für Ehegatten gibt es kein besonderes Kirchgeld. Vermeiden lässt sich das besondere Kirchgeld nur durch den Kirchenaustritt beider Ehegatten
Das Kirchgeld ist Teil der Kirchensteuer und seine Zahlung Pflicht, die wird aber nicht überprüft.Ansonsten bekommt man nach der Kirchensteuer einen Bettebrief mit Bitte um ein "Kirchgeld"...
das man getrost wegschmeißen kann.
Wer das nicht zahlen will sollte ehrlicher Weise aus der Kirche austreten.