User in diesem Thread gebannt : observator and Ötzi |
fast richtig - sorry
Nach GG Art. 79
(2) "Ein solches Gesetz bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates!"
geht es nicht um 2/3 der "Anwesenden" sondern der Mitglieder des Bundestages
(deshalb wurde gestern auch noch über "wegen Krankheit fehlende MdB")
- ähnlich wie bei der "Kanzlermehrheit" da geht es auch im "über 50% der Mithloeder des Bundestages.
(könnte immer möglich sein!)
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