Ups.
Dann sieh Dir doch mal die ukrainische Verfassung an.
Den Link hatte ich ja gebracht.
Da waren bisher sehr viele Klarstellungen erforderlich.
Und so klar ist dies eben nicht, weil Du Dich im Bereich Bürgerrechte "bewegst",
aber
es für die Wahlen von Parlament und Präsident gesonderte Artikel,
ausserhalb der Rubrik Bürgerrechte , d.h. unter eigenen Rubriken, gibt.
Aber vielleicht bist Du ja der Superersatz für das ukrainische Verfassungsgericht.
Kannste ja mal der Ukraine anbieten.