Er regelt aber nicht das Thema Wahlen im Allgemeinen und im Kriegsfalle.
Dafür gibt es den Titel IV
"Das Parlament der Ukraine" , wo eine gesonderte Regelung im Kriegsfalle vogesehen ist
und den Titel V
"Der Präsident der Ukraine", wo für den Kriegsfalle eben keine Sonderreglung vorgesehen ist.





Ach so, sie zahlen keine Unterstützung mehr an die UA.
... wurde dir das bei der Bundeswehr so infiltriert ..
>>>>>> ... werde Deutschlandretter und wähle AfD ....


