
Zitat von
Larry Plotter
Art 64 regelt die Rechte und Freiheiten der Bürger, also die, in den Art., welche vor dem Art 64 stehen
Und zwar im Titel II „Die Rechte, Freiheiten und Pflichten des Menschen und des Bürgers“
Die Bestimmungen zur Wahl des Präsidenten sind später unter
Titel V „Präsident der Ukraine“ aufgeführt und zwar in Art. 103.
Da gemäss Art 70 eine gerichtliche Entmündigung Voraussetzung für den Verlust des Stimmrechtes ist,
stellt sich die Frage, ob jeder einzelne Bürger der russisch besetzten Gebiete gerichtlich entmündigt wurde.