Zitat Zitat von marion Beitrag anzeigen
theoretisch ich hab mal vor zig Jahren Statistik gehört: Nur 8% der Kläger gewinnen vor den Verwaltungsgerichten gegen den Staat, die Höhe der Entschädigung ist dann aber eine noch ganz andere Frage

ich kann mich noch an einen Fall vor 20 Jahren erinnern, kam damals im MDR: Eine Hausbesitzerin hatte eine Öllieferung für ihr EFH bekommen, einige L ( Hunderte wahrscheinlich) sind danebengelaufen (vermutlich der Abschaltstecker nicht dran) sie hat das dem OA gemeldet: Antwort: Nix Problem ,müssen nix machen, aber diese Ansage leider sich nicht schriftlich bestätigen lassen, ein paar Tage später schwamm das bischen Öl bei den Nachbarn im Brunnen ...Kostenpunkt 15.000 € für Abbagern der verseuchten Erde etc, Aussge vom OA natürlich abgestritten
Selbst wenn man irgendetwas schriftlich hat, ist es noch problematisch genug. Es sei denn, man ist mit seinem regionalen Klüngel gut vernetzt. Dann gehen Sachen, die sich Otto Normalbürger gar nicht vorstellen kann/ will.