Dummfug.
Weder der Angriffskrieg der Terror-Ukraine gegen den Donbass noch der Angriffskrieg der Terror-Ukraine gegen Russland ist vom Völkerrecht gedeckt.
Da die gekaufte UNO nicht einschreitet haben Donbass und Russland gemäß Teil 7 Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen das Recht auf Selbstverteidigung.