User in diesem Thread gebannt : observator and Ötzi |



Ich ändere vorher noch schnell mein Geschlecht.
Zitat:
"Im Spannungs- oder Verteidigungsfall bleibt im Bezug auf die Wehrpflicht die vorherige Zuordnung zum männlichen Geschlecht bestehen (§ 9), wenn die Änderung des Geschlechtseintrags nicht mehr als zwei Monate vor Feststellung des Spannungs- bzw. Verteidigungsfalls erklärt worden ist."
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Dieses Land ist reif für die Klapse.
Ist das Ende nah?
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