Im Krieg wird nicht gemordet sondern getoetet. Die Toetung von gegnerischen Soldaten, Kollaborateuren und Partisanen im Krieg ist kein Straftatbestand. Mit Deinem Beitrag hast Du zweifelsfreie bewiesen das Du weder Strafrechtskenntnisse noch Kenntnisse des geltenden internationalen Voelkerrechts, Kriegsrechts der Haager Landkriegsordnung und Genfer Konvention hast.
Abkommen betreffend die Gesetze und Gebräuche des Landkriegs2 Abgeschlossen in Den Haag am 18. Oktober 1907 Von der Bundesversammlung genehmigt am 4. April 19103 Schweizerische Ratifikationsurkunde hinterlegt am 12. Mai 19 10 In Kraft getreten für die Schweiz am 11. Juli 1910 (PDF)
[Links nur für registrierte Nutzer]Genfer Abkommen über die Behandlung der Kriegsgefangenen2 Abgeschlossen in Genf am 12. August 1949 Von der Bundesversammlung genehmigt am 17. März 19503 Schweizerische Ratifikationsurkunde hinterlegt am 31. März 1950 In Kraft getreten für die Schweiz am 21. Oktober 1950 (PFD)
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