Und ich weiß von SS-Gerichten, die noch bis zuletzt Angehörige der Waffen-SS wegen Plünderung, Bereicherung und sonstigen Willkürmaßnahmen dafür zum Tode verurteilt haben.
Und selbst gegen KZ-Kommandanten wurde vorgegangen: Durch Erlass Himmlers vom 16. Mai 1944 wurde beim Hauptamt SS-Gericht ein „SS- und Polizeigericht z. b. V.“ (zur besonderen Verwendung) eingerichtet, das ausschließlich mit der Aufklärung und Verfolgung einiger in [Links nur für registrierte Nutzer]] begangener Delikte, insbesondere [Links nur für registrierte Nutzer]] und [Links nur für registrierte Nutzer], betraut war. Zum Tode verurteilt wurden die beiden KZ-Kommandanten Karl Otto Koch ([Links nur für registrierte Nutzer]) und Hermann Florstedt ([Links nur für registrierte Nutzer] und KZ Majdanek).