Nein. Du verwechselst da etwas Grundlegendes. Beamte sind ihrem Dienstherrn gegenüber verpflichtet. Der hat aber in Sachen Anordnungsbefugnis keineswegs einen inhaltlichen, moralischen oder gar ethischen "Freifahrtschein".
Und ein Befehl ist nicht automatisch auch ein "rechtmäßiger". Wenn du gedient hättest wüsstest du, dass jeder Wehrpflichtige an entsprechenden Unterrichten teilnimmt, wo das detailliert erläutert wird. Ich selbst habe solche Unterrichte gehalten.







