
Zitat von
HerrMayer
Die Rechtsfolgen sind meistens abgesteckt. In Verbänden wie der USA und der UK, ist das in der jeweiligen Verfassung geregelt. Wenn es ungeregelt ist, kommt das allgemeine Völkerrecht zur Anwendung. Danach reicht meines Wissens nach eine Ankündigung aus und nach 6 Monaten kann das jeweilige Völkerrechtssubjekt entlassen werden. Aber schaue das gerne nach, ich lasse mich auch gerne verbessern, gib nur bitte die Herkunft deiner Quelle an.
Bei der UK und der EU hat es so lange gedauert, weil sehr viel abzuklären war.
Ich habe dich verbessert, dass es sehr wohl rechtlich möglich ist, dass sich diese Gebiete von der Ukraine legitim abkoppeln können, wenn sie es wollen. Eine Grundsatzdiskussion wollte ich dagegen freilich nicht anstossen, sondern dich lediglich rechtlich aufklären, dass du dich im Irrtum befindest.