Fakt ist, auch im Verteidigungsfall kann die BRD niemanden an der Ausreise hindern, das sagt das GG in mehreren Abteilungen.
Niemand kann zur Teilnahme am Krieg gezwungen werden....
Deine Ausreden beziehen sich lediglich auf Straftaten oder Unterhaltspflichtverletzungen.
Der Staat kann keine generelle Verfügung erlassen, die eine Ausreise verhindert.
Mach dich doch nicht weiter lächerlich....







