Also hast du nichts, nur Umstände....die Ausreise kann also nicht verhindert werden, wenn keine gerichtlichen Verfügungen vorhanden sind.....
Unter bestimmten Umständen, die du nicht mal definieren kannst......und dabei gibt es immer Rechtsmittel, bevor der Staat etwas verfügen kann, auch im Verteidigungsfall.
Ich weiß, dass das die wehtut...ist aber so







