Da ergibt sich die Frage: Können wenigstens diese letzten drei Kraftwerke gerettet werden?
Als erstes müsste nämlich das deutsche Atomgesetz novelliert werden.
Als zweites müsste für die Eigentümer der Kraftwerke, die Energieversorger, Investitionssicherheit geschaffen werden.
Ob die per Kanzlerinnenanruf kassierten Laufzeitverlängerungen, ob die mit fadenscheinigen juristischen Argumenten verweigerte Betriebsgenehmigung für die Gas-Ostseepipeline, ob die Stilllegung des fast neuen Kohlekraftwerks Moorburg – bezüglich der notwendigerweise langfristigen Investitionen in Energieprojekte ist Deutschland eine Bananenrepublik. Der Weiterbetrieb der Kernkraftwerke würde die Energieversorger erstmal erhebliche Investitionen in Nachrüstung,
Personalplanung, Brennstoffeinkauf und jahrelange Genehmigungsverfahren kosten. Alle beteiligten Energieversorger haben schon dankend abgewunken,
das Vertrauen in den Staat ist futsch.
Als drittes müssten neue Betriebsgenehmigungen für den Weiterbetrieb erteilt werden. Seit mehreren Jahren arbeiten die Führungen der Unternehmen mit den Behörden daran, die entsprechenden Genehmigungen für die Stilllegung und den darauf anschließenden Rückbau zu erteilen. Tausende Aktenordner sind mit Anträgen und Erteilungen mit Hunderttausenden Unterschriften und Stempeln gefüllt. Diese Dokumente sind alle rechtlich verbindlich und müssten rückabgewickelt werden. Dieser Prozess würde nach meiner Einschätzung drei Jahre dauern, in denen die Anlagen nicht betrieben werden könnten, aber mit Personal und technischem Aufwand unterhalten werden müssten. Wer soll das bezahlen?
Als viertes müsste dafür gesorgt werden, dass
genügend qualifiziertes und lizensiertes Personal für den Weiterbetrieb zur Verfügung steht. Die Kernkraftwerke bereiten sich seit Jahren mit einer detaillierten Personalplanung auf die Stilllegung vor. Einem studienabgebrochenen Politiker mag das fremd vorkommen, aber es dauert im Schnitt fünf Jahre nach abgeschlossenem Studium, bis ein KKW einen Schichtleiter lizensiert hat, damit er in seiner Position verantwortlich arbeiten darf. Ähnliches gilt für viele weitere behördlich genehmigungspflichtige Personalstellen in einem Kernkraftwerk, die Ingenieure, die Abteilungsleiter, selbst der Direktor – alles behördlich genehmigungspflichtige Qualifikationen.
Als fünftes müssten neue Brennstoffladungen der Reaktoren bestellt, genehmigt und bezahlt werden. Ein wesentlicher Kostenfaktor in einem Kernkraftwerk ist neben dem Personal der Kernbrennstoff. Die Anlagen optimieren natürlich ihren Brennstoffeinsatz, dafür arbeitet ein ganzes Heer von Physikern.
Am 31.12.2022 haben die letzten drei Kernkraftwerke folgerichtig keine Reaktivitätsreserven mehr in ihren Reaktorkernen. Ganze Neubeladungen für jedes Kraftwerk müssten von den Kern-Brennstoffherstellern maßgeschneidert gefertigt werden. Dieser Prozess braucht Zeit und Geld – könnte aber erst gestartet werden, wenn die anderen Voraussetzungen erfüllt sind.