
Richtig, es ist umstritten. Und nicht gesetzlich geregelt. Daher kann sich auch keine Bevölkerungsgruppe einfach so darauf berufen und eine einseitige Sezession erklären.
Üblicherweise regelt die Verfassung des jeweiligen Landes diese Frage.
Da kommen auch die Gleichheitsgrundsätze zum tragen, die eingehalten werden müssen. Bei schwerwiegenden Verstößen dagegen kann eine Sezession begründet sein. Das sollte aber eine unabhängige Kommission feststellen und kein Nachbarland ;-)
Das Recht auf Selbstbestimmung gilt unbegrenzt, nur begrenzt durch die Realität.
Entweder man akzeptiert das uneingeschränkt oder man ist ein Gegner dessen.
Die Definition eines Staates ist offen...wie in Jugoslawien. Grenzen wurden immer nur die Mächtigen gesetzt, willkürlich.
Wenn das jetzt die endgültige Norm sein soll.....
Der gleiche Fall wie der Donbass, nur traute sich Kiew keinen Angriffskrieg zu machen.
Du gabst für das Döringzeug nicht einmal eine Quelle an.Aber wenn du nur Völkerrechtler deiner Wahl in dieser Diskussion als relevant anerkennst, macht eine Diskussion ohnehin keinen Sinn.
Da macht eine Diskussion mit dir ohnehin keinen Sinn.
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