Wenn ich AdHoc aus einer Debatte "aussteige" könnte es damit zu tun haben, daß die Forenleitung meine Beiträge auf ein Mindestmaß zurechtzensiert hat und ich für Stunden gesperrt bin.
Ansonsten - Willkommen im Forum der Freiheit des Wortes!
"Israels Geheimvatikan" (Sachbuch) Teil 1-3 von Wolfgang Eggert
"Beutewelt" (politisch kritische Dystopie) Teil 1-7 von Alexander Merow
"Die Reichsdeutschen - Das Dritte Reich als 3. Supermacht auf Erden?" (Sachbuch) von Martin Neumann
"Beuteland - Die Ausplünderung Deutschlands nach 1945" (Sachbuch)
Da gibt es genügend Fotos, Filme, wie Elmar Brok, sogar mit Parubi, durch die Gegend zog, wo die bewaffnenten Killer Kommandos sogar salutierten im Hotel. Der hatte wohl Angst, das seine Stamm Bordelel schliessen in Kiew
Joachim Gauck, fuhr mit dem Ober Nazi, sogar durch die Gegend
[Links nur für registrierte Nutzer]
"Lieber entdeckte ich einen Satz der Geometrie, als daß ich den Thron von Persien gewänne!"
Thales von Milet (Philosoph, Staatsmann und Mathematiker 624 v.u.Z. - 546 v.u.Z.)
Armin Geus selbst kommt aufgrund zahlreicher Indizien zu dem Schluss, dass Mohammed unter einer 'paranoid-halluzinatorischen Schizophrenie mit definierten Wahnvorstellungen und charakteristischen Sinnestäuschungen' gelitten hat. Und so lässt sich der Koran auch als 'Chronik einer Krankengeschichte' lesen.
Dieses Recht gibt es, es ist eines der Grundrechte des Völkerrechts.
Allerdings steht dem das Recht eines Staates auf territoriale Integrität entgegen, das eine Sezession von Bevölkerungsteilen verbieten kann (so auch in Deutschland per Verfassung geregelt).
Jetzt ist die Frage offen, ob die Ukraine in ihren Ostgebieten tatsächlich ganze Volksgruppen von der Teilhabe am staatlichen Leben ausgeschlossen hat.Selbstbestimmungsrecht in multiethnischen Staaten
Auch weil das geltende Völkerrecht die [Links nur für registrierte Nutzer] aller Staaten, die, wie es heißt, „eine Regierung besitzen, welche die gesamte Bevölkerung des Gebiets ohne Unterschied der Rasse, des Glaubens oder der Hautfarbe vertritt“[Links nur für registrierte Nutzer] schützt, gibt es keine völkerrechtliche Norm, „die ein [Links nur für registrierte Nutzer] ausdrücklich bejahen oder verbieten würde“.[Links nur für registrierte Nutzer] Selbst aus der Staatenpraxis ist kein Sezessionsrecht abzuleiten. Externe Selbstbestimmung und [Links nur für registrierte Nutzer] sind darüber hinaus fallabhängig zu gewähren und zu gestalten. Wenn der Staat die nach Autonomie oder gar einem eigenen Staat strebende Minderheit durch seine Herrschaftsausübung [Links nur für registrierte Nutzer], kann er seinen Anspruch auf territoriale Integrität nach dem gegenwärtigen Völkerrecht verwirken.[Links nur für registrierte Nutzer]
Nach [Links nur für registrierte Nutzer] hat das Selbstbestimmungsrecht den Charakter eines Notwehrrechts: wenn eine [Links nur für registrierte Nutzer] in fundamentaler Weise diskriminiert werde und zwar gerade aufgrund ihrer Gruppeneigenschaften, dann habe sie ein Recht auf Sezession.[Links nur für registrierte Nutzer] Es muss aber im Einzelfall genau geprüft werden, ob eine evidente und fundamentale Verletzung von Menschenrechten vorliegt und ob der Minderheit politische und rechtliche Möglichkeiten eingeräumt werden, um eigene Interessen zu vertreten oder sich notfalls gegen Benachteiligung zur Wehr setzen zu können. Es muss entschieden werden, ob eine so erhebliche Beeinträchtigung des diskriminierten Volkes vorliegt, die es rechtfertigt, das Selbstbestimmungsrecht des Staates teilweise einzuschränken. Der Staat hat durch seine Staatsgewalt also „das ganze [Staats-]Volk zu repräsentieren“. Werden einzelne Volksgruppen „per definitionem von der Teilhabe an staatlichem Leben ausgeschlossen“, dann erst verwirkt der Staat die Treuepflicht seiner Bürger.[Links nur für registrierte Nutzer]
Aktive Benutzer in diesem Thema: 3 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 3)
Nutzer die den Thread gelesen haben : 70Du hast keine Berechtigung, um die Liste der Namen zu sehen.