Nein, das Völkerrecht ist da nicht eindeutig, es gibt zwei Interpretationen, Russland verfolgt die eine, die westliche Welt die andere.
Es ist völlkerrechtlich ebenso nicht zulässig ein Stück Land einer Nation herauszutrennen.
Ferner wurde die Abstimmung gemäß dem Völkerrecht nicht international durchgeführt. Ich zweifel das Ergebnis nicht an, aber die Sache war völkerrechtlich nicht sauber.







