Zitat Zitat von luggi69 Beitrag anzeigen
Meinst Du eine Unterlassungsklage?
Das würde schwierig. Eher schon grobe Fahrlässigkeit, was auch nicht ganz einfach ist.

Dürfte irgendwas aus dem Verwaltungsrecht und/oder Zivilrecht sein. Bei Strafrecht wäre ja schon wieder der Staatsanwalt dabei.