Zitat von luggi69 Meinst Du eine Unterlassungsklage? Das würde schwierig. Eher schon grobe Fahrlässigkeit, was auch nicht ganz einfach ist. Dürfte irgendwas aus dem Verwaltungsrecht und/oder Zivilrecht sein. Bei Strafrecht wäre ja schon wieder der Staatsanwalt dabei.
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