So ist es. Alleine schon um dessen Hackfresse nicht mehr zu sehen wünsche ich Russland den baldigen Sieg.
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Ja, ergibt keinen Sinn.
Einerseits können die Russen nur gewinnen, weil sie Hilfe vom Westen haben (soso, Waffenlieferungen an die Ukraine helfen also den Russen);
Andererseits überfallt der Russe gesamt West- und Nordeuropa.
Ja, da schreibe ich besser kein Programm zu. Da würden die RAMs qualmen.
verkündete die US-Botschaft in Minsk in einer Pressemitteilung im April 2013, dass die Vereinigten Staaten die Verpflichtungen gegenüber Belarus ernst nehmen, obwohl das Memorandum rechtlich nicht bindend sei.[25] In einem Interview im November 2020 erklärte die deutsche Botschafterin in Kiew Anka Feldhusen, das Memorandum sei nicht mehr als eine politische Deklaration und kein internationaler Vertrag.
PS: Die Einmischung/Beihilfe in den/zum Putsch 2014 ist indessen ein klarer Bruch der OSZE-Schlussakte, auf die sich das Budapester Memorandum bezieht. Sowohl in Bezug auf das EU-Ultimatum an Janukowitsch, als auch "die 5Mrd. USD-Kekse" auf dem Maidan.
Nur zu... was willst Du sagen, sprich...
https://de.wikipedia.org/wiki/SezessionZitat:
Unter Völkerrechtlern ist umstritten, ob das Selbstbestimmungsrecht der Völker auch das Recht von Minderheiten einschließt, aus einem Staatsverband auszutreten. Die in der Rechtswissenschaftvorherrschende Meinung lehnt ein solches offensives Selbstbestimmungsrecht unter Hinweis auf das Integritätsinteresse bestehender Staatsverbände, also das defensive Selbstbestimmungsrecht, ab.[4]
In der Bundesrepublik Deutschland gibt es keinen Verfassungsartikel oder Gesetze, die den Austritt eines Gliedstaats oder bestimmten Gebiets regeln würden. Die Sezession wird damit weder erlaubt noch explizit verboten. Strafbar macht sich hingegen ausdrücklich, wer „mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt“ eine Sezession durchzuführen versucht („Hochverrat gegen den Bund“ gemäß § 81 StGB).
Am 16. Dezember 2016 beschloss das Bundesverfassungsgericht, einen Antrag der Bayernpartei nicht zur Entscheidung anzunehmen. Mit dem Antrag wollte die Bayernpartei die Zulassung einer Volksabstimmung über den Austritt des Freistaats Bayern aus der Bundesrepublik Deutschland erzwingen, wobei diese Abstimmung nur in Bayern erfolgen sollte. Das Bundesverfassungsgericht begründete seine Ablehnung damit, dass die einzelnen Länder nicht „Herren des Grundgesetzes“ seien, eine Änderung also nicht auf Landesebene erfolgen könne.[7]