Hier im Forum und auch "da draußen" befinden sich nicht wenige "im falschen Film". Das Schöne daran ist: Jeder Film hat einmal ein Ende. Der Vorhang schließt sich, das Licht geht an und das Publikum kommt zurück ins reale Leben.
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Eine Haftungsbegrenzung ist in einer AGB Klausel zulässig. Allerdings muss diese in einem angemessenen Verhältnis zum vertragstypischen Schadensrisiko stehen. Die begrenzte Haftung muss immer noch die vertragstypischen und vorhersehbaren Schäden abdecken. Die Haftungssumme muss jedoch nicht bestimmt werden.
Auf den letzten Satz kommt es an!
Und? Lies mal mein Beispiel aus 1967: Mirage gegen Mig-21. Da hat es auch keinen interessiert, dass die Israelis dank des Mossad die wenigen Schwachstellen der Mig genau kannten und ihre Piloten mit besserer Ausbildung und diesen Erkenntnissen mit ihrem deutlich schlechteren Flugzeugen gewannen. Frag mal all die Fanboys, die nie ins Detail gehen: Die Mig-21 war Schrott und die Mirage überlegen.
Die negative Werbung ist nunmal da. Dafür ist sicher mehr den Türken zu danken, als dem Panzer. Aber trotzdem fand ich die Behauptung der Überlegenheit dieses Panzers schon immer etwas albern, solange er sich nie im Gefecht behaupten musste. Im Gefecht bewährt sind sämtliche US-Panzer, im Gefecht bewährt ist der Merkava, im Gefecht bewährt war der Centurion. Aber hey, unsere Panzer waren im Manöver immer sehr gut.
Nationalstolz in allen Ehren, aber es ist ein nie im realen Einsatz gewesenes Produkt.
Und ich habe die hämischen Kommentare zum Abschneiden des Leopard II in englischsprachigen Foren gesehen. Da ist es schon sehr naiv anzunehmen, die US-Rüstungsindustrie würde das nicht zu ihren Gunsten nutzen.