AW: Die Lage in der Ukraine eskaliert
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Cetric
.. Das herrschaftliche Domizil wurde wie ein Museum zur Besichtigung freigegeben. ....
Die Geschichte mit den goldenen Toiletten ist Teil der Show, für dich.
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Alter Stubentiger
Die große Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten (darunter auch Deutschland und Österreich) hat jedoch bereits das 13. Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention vom 3. Mai 2002 ratifiziert, welches die Todesstrafe ausnahmslos sowohl in Friedenszeiten als auch für Kriegszeiten verbietet.[102] Durch die Auslegungsregel in Art. 52 Abs. 3 und den Art. 53 der Charta darf der Grundrechteschutz durch die Charta in keinem Fall niedriger sein als derjenige, der durch andere gültige Rechtstexte, insbesondere die Verfassungen der Mitgliedstaaten oder internationale Übereinkommen wie die Europäische Menschenrechtskonvention, garantiert wird. Die Charta kann also nur neue Grundrechte einführen, nicht den bereits bestehenden Grundrechteschutz verringern.
Wenn du oder Bernhard das nicht verstehen sollen sie sich an den Gehirnnutzer wenden. Wie der Name schon sagt. Das sei euch auch mal empfohlen.
Polizeilicher Waffeneinsatz gemäß des Lissabonvertrages ist aber keine Todesstrafe. Das ist doch jedem klar.
Sonst dürften Polizisten keine Waffen tragen.
Du bist nur ein weiterer kleiner dialektischer pädosatanischer Sozialdemokrat.
AW: Die Lage in der Ukraine eskaliert
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tosh
Sie haben das Miststück schon einmal gewählt!!
Wußten sie da schon, daß diese Kreatur Zionisten reinsten Kalibers ist?
AW: Die Lage in der Ukraine eskaliert
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Alter Stubentiger
Die große Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten (darunter auch Deutschland und Österreich) hat jedoch bereits das 13. Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention vom 3. Mai 2002 ratifiziert, welches die Todesstrafe ausnahmslos sowohl in Friedenszeiten als auch für Kriegszeiten verbietet.[102] Durch die Auslegungsregel in Art. 52 Abs. 3 und den Art. 53 der Charta darf der Grundrechteschutz durch die Charta in keinem Fall niedriger sein als derjenige, der durch andere gültige Rechtstexte, insbesondere die Verfassungen der Mitgliedstaaten oder internationale Übereinkommen wie die Europäische Menschenrechtskonvention, garantiert wird. Die Charta kann also nur neue Grundrechte einführen, nicht den bereits bestehenden Grundrechteschutz verringern.
Wenn du oder Bernhard das nicht verstehen sollen sie sich an den Gehirnnutzer wenden. Wie der Name schon sagt. Das sei euch auch mal empfohlen.
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Der Vorwurf des unzureichenden Verbots einer Todesstrafe wurde im deutschsprachigen Raum vor allem in der Klageschrift von
Karl Albrecht Schachtschneider vor dem deutschen Bundesverfassungsgericht vertreten.
Im Lissabon-Urteil ging das Verfassungsgericht jedoch nicht auf diesen Aspekt ein.
... ;)
Und noch eines, Todestrafe und Tötung im Zusammenhang mit Aufstand oder Aufruhr sind zwei völlig verschiedene Dinge!
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bernhard44
das haben die Gutis längst ausgeblendet! Die Bösen sind immer die anderen!
Merkst du dass bei denen innerhalb von Diskussionen überhaupt nicht mehr auf solche klaren Fakten eingegangen wird? Man läßt es einfach komplett weg.
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Klopperhorst
Die Geschichte mit den goldenen Toiletten ist Teil der Show, für dich.
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Lass mich raten, die Opposition hat die da mal schnell hingezaubert? :D
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Cetric
Wie gesagt, ich habe die Einmischung der EU anfangs auch nicht gutgeheißen in der Ukraine. Ich wollte uns nicht als imperialistenähnlich wahrnehmbar auftreten sehen. Aber dieses Trio hat gestern vermutlich weit Schlimmeres verhindert durch besänftigendes, lavierendes Auftreten. ...
Falsch, sie haben durch Androhung von Sanktionen den Putschisten zu einem vorläufigen Erfolg verholfen. :D
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Cetric
Es geht darum dem Volk die Augen zu öffnen. Wie 'realitäts'-fern du denkst, zeigen gerade solche lächerlichen formaljuristischen Bedenken in einer Ausnahmesituation wie dieser, die du aus bequemer Entfernung goutierst.
Man stelle sich vor, Janukowitsch habe in der Vergangenheit die angebliche Korruptheit Timoshenkos argumentativ ausgeschlachtet. Da liegt es doch auf der Hand, daß man ihm in dieser Beziehung auch die Maske runterreißt.
Seltsam!
Wann werden denn mal die Paläste Rothschilds und seines Blutsauger-Kartells gestürmt und der Öffentlichkeit präsentiert!
:cool:
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Grafenwalder
Ich fasse mal die landläufige Forums-Mehrheitsmeinung zusammen:
Wenn Janukowitsch eine Wahl gewinnt, ist er der legitime Präsident des ukrainischen Volkes. Wahlbetrug spielt keine Rolle.
Wenn Merkel eine Wahl gewinnt, ist trotzdem nicht die legitime Kanzleuse. Schließlich kam sie nur durch Wahlbetrug, Meinungsmanipulation, US-Besatzungsmacht und fehlende Verfassung ans Ruder.
Janukowitsch ist keine Marionette Russlands.
Merkel ist eine Marionette USraels.
Wenn ukrainische Nationalisten einen Volksaufstand machen, ist das unberechtigt, weil nur fremdgesteuert und außerdem wurde Janukowitsch ja gewählt.
Wenn deutsche Nationalisten einen Volksaufstand machen würden, wäre das zu bejubeln (natürlich nur, wenn sie 100% Moskautreu sind).
Wenn Russland sich Satelliten hält und sie mit Gas abdrehen erpresst, ist das völlig in Ordnung.
Wenn die USA sich angebliche "Marionetten" halten, zeigt dies, wie diabolisch und verbrecherisch doch dieses System ist.
Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. :? Erahne ich da ein klein wenig Doppelmoral und Moskau-Anuspenetration?
P.S. Falls der FSB hier mitlesen sollte: Ich sag's nochmal, wo muss ich mich hinwenden; stellt mir einen Scheck aus, und ich stimme in den Chor mit ein. IP habt ihr ja ...
:hmm:
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Gawen
Lass mich raten, die Opposition hat die da mal schnell hingezaubert? :D
Man kann Dinge falsch darstellen, ausblenden, überhöhen ... die Kunst liegt in der Show.
Jede gute Zaubershow macht dir sonstwas weis, es ist aber nur ein Bluff.
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