Zitat von
brain freeze
Das BKA verweist pauschal auf deutsches Recht, ohne entsprechende Bestimmungen anzuführen.
Es bleibt dabei: Weder kannst du durch die Genfer Konvention begründen, daß Angriffe auf Kraftwerke per se Kriegsverbrechen sind, noch im konkreten Fall der russischen Zielauswahl. Das Zusatzprotokoll verbietet explizit Kernkraftwerke wegen der zu erwartenden hohen Zivilopfer. Das wäre unnötig, wenn Kraftwerke generell als militärisches Ziel (bzw. Dual-Use-Objekt) verboten wären. Dazu phantasierst du dir zurecht, eine legitime militärische Zielauswahl sei an unmittelbare Nähe zu Kampfhandlungen gebunden.
Hauptsache wieder viel heiße Luft, wie immer bei dir. Bring einen Rechtskommentar, auf dein Geschwurbel kann ich gut verzichten.