Die Kanacken scheissen im Ernstfall auch auf Euch. Entweder hauen sie ab, weil es keine Kohle mehr gibt, oder bringen Euch um, weil sie Euch abgrundtief hassen.
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ertens ist es keine Diktatur, denn auch die Entscheidungen der Regierung in einer Demokratie sind durchh das GG und BVG bzw Judikative begrenzt (wie LP gerade eben erst feststellte) und zweitens ist genau diese zeitliche Begrenzung ein relevantes Unterscheidungsmerkmal, und drittens bestimmt halt in einer Demokratie das Volk mehrheitlich den nächsten Machthaber und nicht der welcher die grösste Kanone hat.
also hör auf mit deinen Lügen, du schlechter Mensch.
Die afd wird massivst aus dem demokratischen Prozeß ausgegrenzt.
Maßgebend dafür sind der Bundestag und die zwangsfinanzierten Medien, welche sich nicht zu fein sind, die afd permanent als Demokratiefeind, Antisemit, etc. ... zu diffamieren.
Man schreckt nicht mal mehr davor zurück, Wahlen rückgängig zu machen.
In den Gremien sitzt der Einheits-Parteien-Filz der letzten Jahrzehnte und bewacht penibelst, daß es auch so bleibt.
Ist halt Demokratie, wenn die Inforationfreiheit und Meinungsbildung von vorne herein einkassiert wird!
Dieser Filz hat auch entschieden, daß Waffen entgegen dem Auftrag des GG in ein Kriegsgebiet geliefert werden.
Und zwar in ein Kriegsgebiet, in welchem bereits seit 2013 Krieg gegen das ukranische Volk und Völkermord gegen die russischen Ukrainier geführt wird.
Und zwar entgegen dem Friedensauftrag, laut welchem die MdB, etc. ... lt. GG. verpflichtet sind.
Diese Rechtsbrüche werden dann von einer vollkommen antifreiheitlichen Medien-Maschine gegen fdGO zurechtgelogen.
1) Falscher Denkansatz, denn es ging um die Frage,
ob durch eine Wahl das Volk die Regierung legitiert hat
"80 Jahre nach Stalingrad wieder deutsche Waffen gegen Rußland einzusetzen !?"
Dies ist grundsätzlich erstmal zu verneinen,
denn
für eine Legitimierung benötigt das Parlament bzw die Regierung eine Mehrheitsakzeptanz im Volke.
Siehe dazu auch das Urteil des BVG
zur Zusammensetzung des Bundestages und der daraus resultierenden Macht des jeweiligen Parlamentes.
Erst wenn der Nachweis erbracht ist, hat das Parlament/die Regierung ihre Legitimität für solches Handeln!
2) Kläger bei Machtmissbrauch gibt es zwar, nur ob eine Klage Erfolg hat bzw haben soll,
liegt auch im Ermessensbereich des Klägers.
Beispiel AfD und die Asylentscheidung.
Die Asylentscheidung wäre mit obiger BVG-Entscheidung jederzeit kippbar,
nur lag es bei der AfD nicht in deren Interesse diese Entscheidung zu kippen,
weil durch den Istzustand die AfD dauerhaft profitieren könnte, bei Klageerfolg aber nicht unbedingt dauerhaft.
Fazit, Klage mit fadenscheiniger Begründung zur Erhaltung des Istzustandes.
3) Was heisst meines geliebten Diktators?
Irgendwie benötigst Du immer Feindbilder........ist nicht gerade demokratisch und hat mit demokratischer Debattierkultur auch nichts zu tun.
Ich bin Demokrat und zeige Dir nur die Grenzen der Demokratie auf.
Sie gilt im Guten wie auch im Schlechten.
Nur muss man dies akzeptieren können.