Zitat von
Empirist
Diese Gerichtsurteile basieren auf Gesetzen. Da stehen zum Beispiel mögliche Strafmäße bei Verbrechen... drin.
Darüber hinaus gibt es eine ganze Reihe von Gründen, bei denen eine Ausreise verweigert werden darf (mal die Komplexität des EU Raums vernachlässigend), §7 PassG gibt einen Einblick.
Übrigens ist da auch explizit festgehalten, dass Wehrpflichtigen die Ausreise (und die dazu notwendigen Dokumente) unter bestimmten Umständen verweigert werden darf.
Im Verteidigungsfalle, der ja eine absolute Extremsituation ist, wäre das noch deutlich schneller einschränkbar.